Der Europäische Rat hat Anfang 1999 die Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen verabschiedet; diese wurde in Deutschland als 31. BImSchV in nationales Recht umgesetzt.
Ihr Ziel ist es, die Lösemittelemissionen von bestimmten Anlagen, insgesamt 19 verschiedene Anlagentypen (Druckverfahren, Beschichtung von Oberflächen, Reinigungsverfahren, Imprägnierung, Herstellung von Beschichtungsstoffen, Herstellung von Schuhen, Umwandlung von Kautschuk, Extraktion von Pflanzenöl, Herstellung von Arzneimitteln), zu reduzieren. Die Fristen zur Umsetzung der 31. BImSchV sind am 30.10.2007 abgelaufen.
Wessel-Umwelttechnik bietet Ihnen den kompletten Rundum-Service aus einer Hand. Beginnend mit der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung des Abluftmanagements über die Unterstützung bei den geforderten Lösemittel-Bilanzierungen und die Erstellung von speziellen Reduzierungsplänen bis hin zur Lieferung von geeigneten Abluftreinigungsanlagen. Die langjährigen Erfahrungen sowie das Liefer- und Leistungsprogramm (Thermische Nachverbrennung, biologische Abluftreinigung, Adsorber) ermöglichen es, unseren Kunden die maßgeschneiderte Lösung zu präsentieren.