Mit der Novellierung der TA-Luft im Jahre 2002 sind die dort festgehaltenen Grenzwerte für Stäube, Gerüche und Schadstoffe dem Stand der Technik angepasst und dadurch z.T. deutlich verschärft worden. Für Neuanlagen gilt eine sofortige Einhaltung der Grenzwerte, für Altanlagen sind in der TA-Luft Fristen für eine entsprechende Anpassung der Anlagentechnik festgelegt.
Durch die breite Palette unseres Liefer- und Leistungsprogramms sind wir in der Lage, für nahezu jede Anlagenart, die in der TA-Luft benannt ist, eine geeignete Technologie, sei es zur
- Staubabscheidung
- Schadstoffabscheidung
- Geruchsabscheidung
liefern zu können.