n der 30. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung sind Emissionsgrenzwerte für mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen (MBA) geregelt.
Zu den wesentlichen Komponenten der notwendigen Abluftreinigungsanlagen gehören bekanntermaßen:
Hochleistungsbiofilter Mehrere Absorbereinheiten RTO (Regenerativ Thermische Oxidationsanlagen)
Diese Komponenten müssen zu einer funktionierenden verfahrenstechnischen Einheit zusammengefügt werden, damit die sehr anspruchsvollen Emissionsgrenzwerte und Verfügbarkeiten der 30. BlmSchV sicher eingehalten werden. Durch unser langjähriges Know-how, speziell im Entsorgungsbereich, können wir die optimale Abstimmung der einzelnen Komponenten aufeinander gewährleisten.